Inhalt
1. Zweck des Vereins
2. Der Vorstand
3. Die Mitgliedschaft
4. Finanzielles
5. Zusammenkünfte
6. Allgemeine Schlussbestimmungen
7. Die Gründer
8. Erste Statutenrevision

1. Zweck des Vereins

Artikel 1
Der Zeck des Vereins besteht in der Pflege der Kameradschaft und der Geselligkeit. Der Verein ist konfessional und politisch neutral. Ferner möchte der Verein mit der Organisation von sportlichen, kulturellen Anlässen an die Öffentlichkeit treten. Bei solchen Anlässen wäre der Verein aber auf Entgelt angewiesen.

2. Der Vorstand

Artikel 2
Der Vorstand umfasst 3 Mitglieder:
a) den Präsidenten
b) den Aktuar / Kassier
c) den OK-Chef

a) Der Präsident
Der Präsident vertritt den Verein gegen aussen. Er leitet die Vorstandssitzungen und Generalversammlung. Bei den Vorstandssitzungen hat er den Stichentscheid.

b) Der Aktuar / Kassier
Der Aktuar / Kassier besorgt das gesamte Rechnungswesen nach kaufmännischen Prinzipien. Er vertritt den Präsidenten bei dessen Abwesenheit.

c) Der OK-Chef
Der OK-Chef unterrichtet die Mitglieder über spezielle Anlässe und organisiert deren Teilnahme des Vereins. Er ist ausserdem für die Organisation und Durchführung der Vereinsmeisterschaft verantwortlich.

Artikel 3
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Sämtliche Vorstandsmitglieder sind unterschriftsberechtigt.
Artikel 4
Jedes Mitglied kann sich über ein Vorkommnis oder eine Einrichtung (z.B. Verbesserungsvorschläge) beim Verein beschweren. Die Beschwerde ist dem Vorstand mündlich oder schriftlich einzureichen.

3. Die Mitgliedschaft

a) Eintritte
Artikel 5
Die Aufnahme von Neumitgliedern erfolgt auf schriftliche Beitrittserklärung hin durch die Mitgliederversammlung oder Generalversammlung. Die Aufnahme muss einstimmig beschlossen werden.

b) Austritte
Artikel 6
Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich an den Präsidenten z.hd. der Mitgliederversammlung (der GV) erfolgen.

c) Ausschlüsse
Artikel 7
Der Ausschluss aus dem Verein kann von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn ein Mitglied schwer gegen die Interressen des Vereins verstossen hat. Der Ausschluss muss einstimmig beschlossen werden.

d) Allgemeines
Artikel 8
Die Mitgliedzahl ist unbegrenzt, sollte jedeoch die kontrollierbare Grenze nicht überschreiten.

4. Finanzielles

Artikel 9
Die Einnahmen der Vereinskasse sind:
a) Mitgliederbeiträge
b) Zinsen des Vermögens
c) allfällige Zuwendungen
d) Überschüsse aus Vereinsanlässen
e) Unvohergesehene Einnahmen

Artikel 10
Die Ausgaben der Vereinskasse sind:
a) Ausgaben zur Verwirklichung des Vereinszieles
b) Ausgaben für die Vereinsmeisterschaft
c) allgemeine Unkosten
d) Unvorhergesehene Ausgaben

5. Zusammenkünfte

Die Generalversammlung
Artikel 11
Das Vereinsjahr beginnt und endet mit der Generalversammlung. Die Mitgliederversammlung (GV) beschliesst über:
- Abnahme des Protokolls der letzten Mitgliedervesammlung
- Abnahme des Jahres- und Rechnungsberichts
- Wahl des Vorstands
- Statutenänderungen
- Veranstaltungen eigener, interner und Teilnahme an fremden Veranstaltungen
- Anträge und Anfragen der Mitglieder
- Geschäfte, die der Vorstand pflichtgemäss oder aus freien Stücken ihr vorlegt

Artikel 12
Die Generalversammlung findet jeweils im Monat Oktober statt.
Artikel 13
An der GV wird offen abgestimmt und der Präsident hat den Stichentscheid.

6. Allgemeine Schlussbestimmungen

Artikel 14
Eine Revision der Statuten kann auf Antrag des Vorstandes oder auf Begehren von mindestens 2/3 der Mitglieder erfolgen.
Artikel 15
Die Mitglieder sind zur Beachtung der Vereinsstatuten, sowie zur Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verpflichtet.
Artikel 16
Jedes Mitglied erhält bei seinem Eintritt ein Exemplar der Statuten.
Artikel 17
Der Verein gilt dann als aufgelöst, sobald weniger als 5 Mitglieder den Verein bilden.
Artikel 18
Sollte es den Mitgliedern nicht möglich sein einem organisiertem Anlass beizuwohnen, so muss er sich mündlich oder in schriftlicher Form bei einem der Vorstandsmitglieder entschuldigen.
Artikel 19
Sollte jemand auf freiwilliger Basis aus unserem Verein austreten, so hat er weder ein recht auf Rückerstattung seiner monatlichen Mitgliederbeiträge, noch auf einen sonstigen Geldbetrag.
Artikel 20
Bei einem Ausschluss aus dem Verein, der durch die Generalversammlung beschlossen wird, bekommt das Mitglied keine Entschädigung in Form einer Barauszahlung ausgehändigt.
Artikel 21
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder über den Jahresbeitrag hinaus ist ausgeschlossen. Der Jahresbeitrag wird an der Generalversammlung festgelegt und darf den Betrag von Fr. 150.-- nicht übersteigen.

7. Die Gründer

8. Erste Statutenrevision

Datum: 2002-04-16

Die Mitglieder

Arno Stiefenhofer:

Rico Sievi:

Roger Nüssler:

Rico Bossi:

Christian Bearth:

Silvio Heini:

Peter Balzer:

Sergio Caluori: